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Der Samtgemeindebürgermeister
Neben Rat und Samtgemeindeausschuss ist der Samtgemeindebürgermeister das dritte Organ der Samtgemeinde. Er vertritt die Samtgemeinde nach außen in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren, leitet die Samtgemeindeverwaltung und ist der Dienstvorgesetzte aller Mitarbeiter der Samtgemeindeverwaltung. Ferner hat er die Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses vorzubereiten und diese sowie die des Rates auszuführen.





